Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, die im Effizienzhausstandard 55 und einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien – wie etwa Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme oder Biomasse – umgesetzt werden. Eine Wärmeerzeugung mit fossilen Energieträgern wie Gas und Öl ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Mindestanforderungen
Effizienzhaus 55 | EH 55 |
QP in % von QPREF | 55 % |
H’T in % von H’TREF | 70 % |
Voraussetzungen der Antragsstellung
Grundlage für die Antragstellung bei einem Finanzierungspartner ist die von der Expertin oder dem Experten für Energieeffizienz im Vorfeld erstellte und von den Antragstellenden unterzeichnete „Bestätigung zum Antrag“. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss eine Baugenehmigung vorliegen, allerdings darf mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen worden sein.
Kreditlaufzeit und Zinssatz
Die Kreditlaufzeit des Förderkredites beträgt maximal 35 Jahre mit einer Zinsbindungsfrist von längstens 10 Jahren. Der Kreditbetrag muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln – er wird am Tag des Förderstarts auf den Seiten der KfW abrufbar sein.
Empfehlung
Die Förderung ist befristet und endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind. Wir empfehlen daher aufgrund der erwartet hohen Nachfrage eine zeitnahe Antragstellung, um das Förderprogramm nutzen zu können.
Die beiden KfW-Merkblätter zur Effizienzhaus 55-Plus-Förderung finden Sie unten zum Download.

