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Bewertung des neuen Koalitionsvertrags

Unsere Regierung formiert sich. Was hält der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD zur neuen Legislaturperiode bereit? Er sieht zahlreiche Vereinbarungen vor, die Auswirkungen auf die Bereiche Wohnungsneubau, Vergabe, Bürokratierückbau, Arbeit und Soziales sowie Infrastruktur haben. Wir stellen eine Bewertung ausgewählter Punkte in den Plänen der neuen Bundesregierung vor.

Investitionsversprechen Wohnungsbau

Der Wohnungsbau und die Eigentumsbildung sollen durch eine Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive angekurbelt werden. Zudem soll ein Wohnungsbau-Turbo in den ersten 100 Tagen eingeführt werden.+
Sozialer WohnungsbauZur Stabilisierung des Wohnungsmarktes wird der soziale Wohnungsbau als wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung ausgebaut.+
Baurechtiche und -technische ReformenDas Baugesetzbuch soll reformiert werden. Zudem sollen die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), das Bauplanungsrecht und die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) weiterentwickelt werden, um Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu lösen.+
Baukostensenkung und vereinfachte BaustandardsBaustandards werden vereinfacht und der Gebäudetyp E abgesichert. Die Bindungswirkung von Normsetzungen durch Selbstverwaltungsorganisationen wird überprüft und auf ein sicherheitsrelevantes Maß zurückgeführt. Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik stellt künftig keinen Mangel mehr dar.+
FörderprogrammeDie Förderprogramme der KfW werden zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt und vereinfacht: ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung. Die Förderfähigkeit des EH55-Standards soll zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederhergestellt werden.+
VergaberechtEs gilt der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe. Das Vergaberecht soll auf sein Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung zurückgeführt werden.+
BürokratierückbauDas Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll abgeschafft werden. Zudem sollen allgemein regelmäßige Nachweispflichten abgebaut werden und stattdessen Verstöße sanktioniert werden.+
HöchstarbeitszeitEinführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit anstatt der täglichen Höchstarbeitszeit.+
ArbeitszeiterfassungPflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten mit Übergangsregeln für kleine und mittlere Unternehmen. Die Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich.-
FachkräftemangelBegrenzung des Kontingentes der Westbalkan-Regelung auf 25.000 Personen pro Jahr. (Bewertung: Ein absoluter Rückschlag für den Aufbau von Arbeitskräften im Baugewerbe.)-
PlanungsbeschleunigungDer Ersatzneubau bei Infrastrukturvorhaben soll von der Pflicht eines Planfeststellungsverfahrens ausgenommen werden.+
Finanzierung InfrastrukturvorhabenFür die Verkehrsträger wollen wir Finanzierungskreisläufe einführen, Einnahmen kommen dem jeweiligen Verkehrsträger zugute. (Bewertung: Damit finanziert Straße wieder Straße und nicht weitere Verkehrsträger). Die Autobahn GmbH wird begrenzt kreditfähig und ihr werden Lkw-Mauteinnahmen zur Verfügung gestellt (Einnahmekompetenz). Es wird geprüft, wie sich die Autobahn GmbH dauerhaft stabil finanzieren kann. +
Auflösung SanierungsstauFür die Straße werden Finanzmittel zur Auflösung des Sanierungsstaus insbesondere bei Brücken und Tunneln zur Verfügung gestellt.+
KreislaufwirtschaftEinführung einer Abfallende-Regelung in der Ersatzbaustoffverordnung.+
DigitalisierungOnce-Only-Grundsatz: Daten sollen nur einmal angegeben werden; Doppelerhebungsverbot; Datenaustauschpflicht in der Verwaltung+

 

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