Nach den jetzt vorgelegten Gesetzesänderungen will der Bund ab 2016 pro Jahr 500 Millionen Euro bis 2020 zusätzlich zum sozialen Wohnungsbau der Länder zuschießen. Nach neuesten Prognosen werden in Deutschland 400.000 Wohnungen gebraucht, damit die dauerhaft bleibenden Flüchtlinge auch ein Dach über den Kopf bekommen und der Bedarf der Einheimischen gedeckt werden kann.
Peteranderl begrüßte die beschlossene Unterstützung der Länder beim Bau von Sozialwohnungen durch die Bundesregierung wies aber darauf hin, dass diese Mittel angesichts des in den vergangenen Jahren fast zum Erliegen gekommenen sozialen Wohnungsbaus und der sehr hohen Zuwanderung durch Asylanten nicht ansatzweise reichen werden. „Wir brauchen ein ganzes Maßnahmenbündel – und das sehr schnell!“, so Peteranderl.
Peteranderl forderte die schnelle Umsetzung folgender Maßnahmen:
- Die Sonderabschreibung für den Wohnungsbau mit freiwilliger Sozialbindung muss wieder eingeführt werden. Diese war in den frühen 90er Jahren im sozialen Wohnungsbau sehr erfolgreich.
- Die Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder für die soziale Wohnraumförderung müssen auf 2 Milliarden Euro pro Jahr erhöht und langfristig verstetigt werden. Dies entspricht dem Niveau Anfang der 90er Jahre. Gleichzeitig müssen die Länder eine Kofinanzierung in mindestens gleicher Größenordnung leisten. Das würde für Bayern rund 500 Mio. Euro bedeuten. Außerdem muss der Verteilerschlüssel der Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumförderung stärker am Bedarf in Engpassregionen sowie der Bereitschaft zur Kofinanzierung durch das einzelne Bundesland ausgerichtet werden.
- Eine langfristige Verlängerung der Belegungsbindung muss durch Zuschüsse gestützt werden.
- Der kommunale Mietwohnungsbau insbesondere im Bereich belegungsgebundener Wohnungen muss wieder in den Vordergrund gestellt werden.
Darüber hinaus forderte Peteranderl, die Abschreibungsbedingungen für die Erstellung von Wohnraum endlich an die Realität anzupassen. Bei Wohngebäuden sei der Rohbau nicht mehr wesentlicher Kostenfaktor, da die technischen Anlagen immer mehr an Bedeutung gewinnen und bereits den Standard von Wirtschaftsgebäuden erreicht haben. Die veränderte Verteilung der Bauwerkskosten und eine steuerliche Verringerung der Lebensdauer von Immobilien von 50 auf jetzt durchschnittlich 36 Jahre erfordere dringend die Anpassung der steuerlichen Abschreibung im Mietwohnungsbau.
Peteranderl: „Der AfA-Satz für Wohngebäude muss von jetzt 2 auf 4 % erhöht werden. Die Koalitionsfraktionen und die Länder müssen sich schnell auf ein Modell einer steuerlichen Förderung verständigen. Angesichts der dramatischen Situation in den Ballungsräumen und erst recht in den Flüchtlingsunterkünften fehlt uns jedes Verständnis für eine weitere Verzögerung. Ohne eine steuerliche Komponente werden wir das Wohnungsproblem nicht in den Griff bekommen.“
Die Lage am Wohnungsmarkt ist dramatisch. Nicht nur in Ballungsgebieten, sondern auch in weiteren Regionen Bayerns wird ein sofortiger Neustart des sozialen Wohnungsbaus benötigt. Innerhalb von 15 Jahren hat sich der Sozialwohnungsbestand in Bayern nahezu halbiert, von 250 000 im Jahr 1999 auf nur noch 130 000 im Jahr 2014. Allein im September kamen in Bayern schon 170.000 Flüchtlinge an. In kurzer Zeit werden zehntausende Flüchtlinge auf den bayerischen Wohnungsmarkt drängen. Es droht eine Verschärfung der Wohnungsnot. Die Konkurrenz zwischen sozialhilfebedürftigen Familien und Flüchtlingen bei der Suche um bezahlbaren Wohnraum nimmt zu. In den vergangenen Jahren lag die Fördersumme des Freistaats durchschnittlich nur bei 220 Millionen Euro pro Jahr.