Schubert-Raab: „Wir sind sehr dafür, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie unsere heimischen Facharbeiter. Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger sind als für deutsche Beschäftige, wird dieses Ziel auch mit der geänderten Entsenderichtlinie nicht erreicht werden.“
Wie geht es weiter?
Zukünftig würden alle für das deutsche Baugewerbe tarifvertraglich geregelten Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie die Erschwerniszuschläge, Fahrtkostenabgeltungen und Verpflegungszuschüsse in den Anwendungsbereich der Entsenderichtlinie fallen. Die EU-Kommission plant, die überarbeitete EU-Entsenderichtlinie bis Ende Juni zur Abstimmung in das Europäische Parlament zu bringen.
Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie anbei zum Download.